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Antragsverfahren

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In einem Vorgespräch mit der Geschäftsstelle REPIC kann eine erste unverbindliche Einschätzung erfolgen, ob eine Idee den REPIC-Anforderungen entspricht und ob somit eine REPIC-Projektförderung in Erwägung gezogen werden kann.

In einem ersten Schritt wird das Vorhaben als Skizze eingereicht, die wichtigsten Angaben sind darin enthalten und die Steuergruppe beschliesst über das Eintreten / Nicht Eintreten auf das Projekt. Eine ausgefüllte Projektskizze kann an gesendet werden.

Bei Eintreten wird das Vorhaben als Gesuch ausführlicher beschrieben, insbesondere mit Erläuterungen gemäss den Hinweisen aus der Steuergruppe. Wird das Gesuch angenommen, kann mit allfälligen Auflagen eine Förderung durch REPIC erfolgen. 

Für eine gute Definition Ihres Projekts können die Antworten auf die häufig gestellten Fragen (FAQ) hilfreich sein.

Bedingungen und Kriterien

Alle Bedingungen und Kriterien müssen für eine REPIC-Projektförderung erfüllt werden. Insbesondere auf Stufe Gesuch sind die entsprechenden Erläuterungen einzureichen (Skizzen nur in geringerem Detailgrad). Unterschiede in den Kriterien und Anforderungen der Instrumente REPIC Pilot und REPIC Rollout sind gekennzeichnet. 

  • Das Zielland muss ein Entwicklungs- oder Transitionsland sein.
  • Das Projekt muss im Bereich der erneuerbaren Energien und/oder der Energie- oder Ressourceneffizienz (Abfall, Abwasser und industrielle Prozesse) angesiedelt sein.
  • Das Projekt muss einem lokalen Bedürfnis entsprechen. Die lokalen Nutzniesser müssen klar identifiziert werden.
  • Der Antragsteller muss ein registrierter Schweizer Know-how Träger (Firmen, NGOs, Institute etc.) sein.
  • Der Schweizer Know-how- und Technologie-Transfer muss gesichert sein.
  • Das Projekt muss innovative Elemente enthalten.
  • Marktreife:
    • Voraussetzung für REPIC Pilot: Das Projekt muss sich in der vorkommerziellen Phase befinden (marktorientierte Pilotphase, konkreter wirtschaftlicher oder technisches Machbarkeitsnachweis, keine Studien).
    • Voraussetzung für REPIC Rollout: Das Projekt muss sich in einer frühen kommerziellen Phase befinden und hat bereits einen Prototypen / eine Pilotphase erfolgreich abgeschlossen
  • Das Projekt soll mittelfristig eine nachhaltige Wirkung erzielen und zu einer wirtschaftlichen Lösung führen.
  • Für die Replikation und Multiplikation nach Abschluss der REPIC-Projektunterstützung müssen in der Projektplanung eine Strategie und ein klarer Ansatz vorliegen. Geschäfts- und Finanzierungsmodelle für die Multiplikation sind typischerweise Teil von REPIC Projekten.
  • Das Projektmanagement sowohl in der Schweiz wie lokal muss klar definiert, effizient, unabhängig und wirkungsvoll sein.
  • Die Ziele, Aktivitäten und Meilensteine müssen klar definiert und messbar sein.
  • Das Budget muss nachvollziehbar und dem Vorhaben angemessen sein.
  • Die vollständige Finanzierung des Projekts muss aufgezeigt werden. Der REPIC-Beitrag kann in der Regel max. 50% der Projektkosten und den Maximalbeitrag von CHF 150‘000.- beim REPIC Pilot resp. CHF 500’000.- beim REPIC Rollout nicht übersteigen.

Vorlagen

Bitte benutzen Sie die folgenden Unterlagen für die Projekteingabe sowie die Berichtserstattung im Projektverlauf.

  • Vorlage Skizze DE / FR / EN
  • Vorlage Gesuch DE / FR / EN
  • Vorlage Zwischenbericht DEFR / EN
  • Vorlage Schlussbericht DE / FR / EN
  • Vorlage Finanzbericht DE / FR / EN

Die Eingabetermine für Skizzen und Gesuche finden Sie unter: Termine

Falls Ihre Fragen nicht in den häufig gestellten Fragen (FAQ) beantwortet sind, können Sie gern auch unsere REPIC Experten der Geschäftsstelle kontaktieren.